Ausbildung Schießsportleiter

Der folgende Text ist dem DSB-Qualifizierungsplan für die Aus- und Fortbildung entnommen.
Quelle: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/konzeptionen/dsb-qualifizierungsplan

Schießsportleiter

Die Qualifizierung zum Schießsportleiter differenziert sich in zwei Bereiche:
1. Schießsportleiter für alle Disziplinen, die dem Waffengesetz unterliegen
2. Schießsportleiter Bogen für alle Bogendisziplinen

Handlungsfelder
Die Tätigkeit als Schießsportleiter umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe innerhalb des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene.
Aufgabenschwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung schießsportlicher Veranstaltungen und Angebote sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs.

Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf den bei den Teilnehmern bereits vorhandenen Einstiegsqualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der im Folgenden genannten Kompetenzen angestrebt:

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Schießsportleiter
● ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend
● ist sensibilisiert im Umgang mit Mitarbeitern und Arbeitsgruppen

Fach- und Methodenkompetenz
Der Schießsportleiter
● kennt Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Sportschießen und deren rechtliche Grundlagen.
    Er setzt sie im Prozess der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, Förderung und Bindung entsprechend um
● kennt und berücksichtigt das Regelwerk des DSB
● kann den Schießbetrieb aufbauen und betreuen
● besitzt Grundkenntnisse über innovative, zielgruppenorientierte Sportgeräte und entsprechende Sporteinrichtungen
● kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren

Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an folgenden Aspekten:

Personen- und gruppenbezogene Inhalte
● Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management)
● Grundlagen der Teamentwicklung
    • Aufgabenraster
    • Führen
    • Motivieren

Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte
● Grundlagen von Regeln und Wettkampfsystemen
● Grundlagen zur Planung und Gestaltung des Schießbetriebes
    • Organisation von Training und Wettkampf
    • Einsatz von Hilfsmitteln im Anfängertraining
● Kreative Vereinsangebote entwickeln, umsetzen und auswerten Vereins- und verbandsbezogene Inhalte
● Allgemeine Verwaltungsverfahren
    • Berührungspunkte Verein/Verband mit dessen Untergliederungen
● Grundlagen zur Planung und Gestaltung von Zusammenkünften und Versammlungen
    • Einladungsgestaltung
    • Checkliste für einen Versammlungsbericht
    • Versammlungsleitung
● Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes
● Verhaltensweisen im Zusammenhang mit
    • Haftung, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht sowie
    • vereinsrechtlichen Grundlagen

Umsetzen der didaktisch-methodischen Prinzipien
Die Prinzipien Teilnehmerorientierung und Transparenz, Gender Mainstreaming und Diversity Management, Zielgruppenorientierung, Erlebnis- und Erfahrungsorientierung, Handlungsorientierung, Prozessorientierung, Teamprinzip und Reflexion des Selbstverständnisses müssen von allen beteiligten Ausbildern und/oder Referenten dieses Ausbildungsganges entsprechend der Ausführungen in den Lehrmappen der einzelnen Ausbildungsgänge berücksichtigt werden.

Ausbildungsordnung

1. Träger der Schießsportleiterausbildung
Die Richtlinienkompetenz obliegt dem Deutschen Schützenbund als anerkanntem Schießsportverband und Bildungsträger.

2. Durchführungsverantwortung
Der DSB überträgt die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Schießsportleiter mitsamt der Prüfungen seinen Landesverbänden. Die inhaltlich ausgearbeitete LV-Konzeption wird zur Prüfung dem DSB vorgelegt und bedarf dessen Zustimmung.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung der LV.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Die Vereine melden dem LV Bewerber für die Teilnahme an der Schießsportleiter-Ausbildung.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
● die Vollendung des 18. Lebensjahres
● die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
● der Nachweis der Sachkunde
● ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist

Voraussetzungen für die Zulassung zum Schießsportleiter Bogen sind:
● die Vollendung des 18. Lebensjahres
● die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
● ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist

4. Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Ausbildung zum Schießsportleiter umfasst mitsamt der Prüfung mindestens 30 LE. Der LV kann eine zweiteilige Ausbildung in Modulen anbieten, in der Teile der erworbenen Kenntnisse aus den Einstiegsqualifikationen „Sachkundenachweis“ und „Qualifizierung von Aufsichtspersonen“ angerechnet werden.

Modul 1 = 12 LE … werden angerechnet für
● Sachkundenachweis (siehe DSB-Richtlinien für den Nachweis der Sachkunde A.1.1 und A.1.3)
● Qualifizierung von Aufsichtspersonen

Modul 2 = 18 LE
● Aufbauseminar Schießsportleiter

Folgende Organisationsformen sind möglich:
● Tagesveranstaltungen à 9 LE
● Wochenendveranstaltungen à 18 LE

Ausbildungen in Form von Abendveranstaltungen sind aus Qualitätsgründen nicht zulässig.
Die Schießsportleiterausbildung ist Voraussetzung zum Einstieg in die Lizenzausbildung der ersten Lizenzstufe. Mit ihren Inhalten und ihrem Umfang (30 LE) ist sie Bestandteil der Qualifikation „Trainer C Basis Breitensport“ des DOSB (120 LE).

5. Ausbildungsunterbrechung und Fehlzeiten
Die Ausbildung muss von einem Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Beginn abgeschlossen werden.
Fehlzeiten sind nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen – ausschließlich im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt – kann der Landesbildungsausschuss die Möglichkeit einräumen, versäumte Ausbildungsinhalte innerhalb der Zweijahresfrist nachzuholen.

Prüfungsordnung

Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für das Erteilen der Lizenz. Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert. Die für die Prüfung erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.

Prüfungsgrundsätze
● Die Kriterien für das Erlangen der Lizenz müssen zu Beginn der Ausbildung offengelegt werden.

Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
● vollständige Teilnahme an der Ausbildung
Über die endgültige Zulassung entscheidet das Lehrteam.

Ziele der Prüfung
● Nachweis des Erreichens der Lernziele
● Aufzeigen von Wissens-/Könnenslücken
● Feedback für die Lernenden
● Feedback für die Ausbilder

Formen der Prüfung
Über die jeweilige Form der Wissensabfrage entscheidet der Bundesausschuss Bildung des zuständigen LV.

Nachfolgende Prüfungsformen sind zulässig:
● Beurteilung des Gesamteindrucks innerhalb der Ausbildung mittels Beurteilungsbogen
● punktuelle Lernerfolgskontrolle als Gruppen- oder Einzelaufgabe
● schriftliche Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren
● ggf. ein Prüfungsgespräch als mündliche Nachprüfung
Die Ergebnisse der Prüfungsformen werden dokumentiert.

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus den in der Ausbildung tätigen Lehrreferenten und ggf. dem Landeslehrwart des zuständigen LV.

Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Sie gilt als bestanden, wenn die Kompetenzen des Teilnehmers als mindestens „ausreichend“ beurteilt werden. Das ist dann der Fall, wenn mindestens. 60 % der möglichen Bewertungspunkte erreicht wurden. Liegt die Bewertung zwischen 50 und 59 % kann durch ein Prüfungsgespräch in Form einer mündlichen Nachprüfung ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden. Bei Bewertungen unter 50 % gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.

Prüfungswiederholung
Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest.
Über das Anrechnen von Prüfungsteilen für die Wiederholung entscheidet die Prüfungskommission.
Eine weitere Wiederholung bedarf der besonderen Genehmigung des Landeslehrausschusses.

Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten werden vom LV festgesetzt. Der DSB empfiehlt, die Prüfungsgebühren in die Lehrgangsgebühren zu integrieren.

Weitere Bestimmungen
Für weitere Bestimmungen, die in diesem Qualifizierungsplan nicht erfasst sind, gelten die Rahmenrichtlinien (RRL) für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, Köln 2005).

Lizenzordnung

1. Lizenzierung
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die Schießsportleiter-Lizenz oder die Lizenz „Schießsportleiter Bogen“. Sie ist Eingangsvoraussetzung für die Ausbildungsangebote der ersten Lizenzstufe des DOSB. Mit diesem Abschluss wird dokumentiert, dass der Absolvent in einem Verein eine kleinere, klar beschriebene Aufgabe übernehmen kann. Sie ist auch gut geeignet für Personen, die sich auf eine bestimmte Tätigkeit vorbereiten möchten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.

2. Gültigkeit
Die Schießsportleiter-Lizenz ist unbefristet gültig.

3. Allgemeine Bestimmungen
Alle durch den Dachverband anerkannten Ausbildungen eines Landesverbandes sind in allen LV des DSB anzuerkennen.

4. Lizenzentzug
Die LV haben das Recht, Lizenzen ihres Zuständigkeitsbereiches einzuziehen, wenn lizenzierte Schießsportleiter gegen die Satzungen und Bestimmungen eines Landes- oder des Bundesverbandes verstoßen oder ihre Stellung missbraucht haben.

5. Weitere Bestimmungen
Für weitere Bestimmungen, die in diesem Qualifizierungsplan nicht erfasst sind, gelten die Rahmenrichtlinien (RRL) für die Qualifizierung im Bereich des des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, Köln 2005).