Der folgende Text ist dem DSB-Qualifizierungsplan für die Aus- und Fortbildung entnommen.
Quelle: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/konzeptionen/dsb-qualifizierungsplan
Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht)
Handlungsfelder
In Ergänzung zur Sachkundeausbildung gewährleistet die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen.
Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt:
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Absolvent
● wird auf die wichtigsten Grundlagen der Kommunikation hingewiesen
Fachkompetenz
Der Absolvent
● kennt Betreiberpflichten von Schießstätten
● kennt Vorgaben zur Mindestausstattung von Schießstätten
● kennt Rechte und Pflichten einer aufsichtsführenden Person
● verfügt über eigene Erfahrungen als Sportschütze
Inhalte der Ausbildung
Personenbezogene Inhalte
Selbstverständnis:
● Verhalten in und vor der Gruppe
● Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management)
Rechtliche Grundlagen:
● Grundsätze der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht
● Haftungsfragen
Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte
● praktische Unterweisung Luftgewehr und -pistole
● praktische Unterweisung KK-Gewehr
● praktische Unterweisung KK-Pistole
● praktische Unterweisung GK-Pistole
● praktische Unterweisung Revolver
Vereins- und verbandsbezogene Inhalte
● Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes
Ausbildungsordnung
1. Träger der Ausbildung für Verantwortliche Aufsichtspersonen
(Schieß- und Standaufsicht)
Verantwortlich in seiner Funktion als Bildungsträger und als beauftragter Spitzenverband ist der Deutsche Schützenbund.
2. Durchführungsverantwortung
Der Deutsche Schützenbund überträgt die Durchführung zur Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) seinen Landesverbänden. Grundlage für die inhaltliche Umsetzung sind die DSB-Richtlinien.
Der jeweilige Landesbildungsausschuss beruft das für den Ausbildungsgang zuständige Lehrteam und ist für dessen Qualifikation verantwortlich.
3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Bewerber für die Ausbildung werden von ihren Vereinen dem Ausbildungsträger gemeldet.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
● Vollendung des 18. Lebensjahres
● Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
● Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
● Waffen- und Sachkunde nach § 7 WaffG
Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung der Sachkunde durch den Verein ausreichend.
4. Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen umfasst vier LE à 45 Minuten. Eine Kombination der Waffen- und Sachkunde-Ausbildung mit der Qualifizierung von Schieß- und Standaufsichten ist zulässig und wird ausdrücklich empfohlen.
5. Nachweis und Anerkennung
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vom jeweiligen Landesverband einen Nachweis, der im Bereich des DSB gültig ist.
Prüfungsordnung
Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert. Die für die Prüfung erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.
Prüfungsgrundsätze
● Die Kriterien für die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme werden zu Beginn der Ausbildung offengelegt.
Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
● vollständige Teilnahme an der Ausbildung
Über die endgültige Zulassung entscheidet das Lehrteam.
Formen der Prüfung
Die Prüfung kann in folgenden Formen durchgeführt werden:
● Prüfungsgespräch
● praktische Übung
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus dem Lehrteam.
Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 60 % des Maximums erreicht worden sind. Ergebnisse unter 60 % werden mit „nicht bestanden“ bewertet.
Prüfungswiederholung
Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, hat der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest. Weitere Wiederholungen sind nur in Verbindung mit einer erneuten Lehrgangsteilnahme möglich.
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten werden vom Ausbildungsträger festgesetzt. Der DSB empfiehlt, die Prüfungsgebühren in die Lehrgangsgebühren zu integrieren.
Näheres regelt die aktuelle Version der „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht)“.